Energieklasse Haus: die Klassen A+ bis H nach GModG

Für Wohngebäude legt Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) neun Energieeffizienzklassen fest. Maßgeblich ist die Endenergie in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, kurz kWh/(m²·a). Je niedriger der Wert, desto besser die Klasse.

Die Klassen sind nicht gleich breit. Die Klassen A bis C umfassen jeweils 20 bis 25 kWh/(m²·a), die Klassen F und G dagegen 40 bis 50. Ein Haus mit 135 kWh/(m²·a) liegt bereits in Klasse E, eines mit 129 kWh/(m²·a) noch in Klasse D. Ein Klassensprung kann deshalb kleiner sein, als der Buchstabe vermuten lässt. Achten Sie daher immer auch auf den genauen Kennwert, der im Energieausweis neben der Klasse steht. Die Grenzen nach Anlage 10 lauten:

  • A+: bis 30 kWh/(m²·a)
  • A: bis 50 kWh/(m²·a)
  • B: bis 75 kWh/(m²·a)
  • C: bis 100 kWh/(m²·a)
  • D: bis 130 kWh/(m²·a)
  • E: bis 160 kWh/(m²·a)
  • F: bis 200 kWh/(m²·a)
  • G: bis 250 kWh/(m²·a)
  • H: über 250 kWh/(m²·a)

Was kWh pro m² im Energieausweis bedeutet

Der Kennwert gibt an, wie viel Energie das Gebäude rechnerisch oder gemessen pro Quadratmeter und Jahr für Heizung und Warmwasser braucht. Die Verbraucherzentrale ordnet die Werte so ein: Ein typischer Neubau liegt bei etwa 30 bis 40 kWh/(m²·a) und damit in Klasse A. Der Durchschnitt der Wohngebäude liegt bei rund 150 kWh/(m²·a), also in Klasse E. Unsanierte Einfamilienhäuser kommen häufig auf über 200 kWh/(m²·a) und landen in Klasse G oder H.

Wichtig ist die Bezugsfläche. Der Wert bezieht sich auf die Gebäudenutzfläche, nicht auf die Wohnfläche. Die Gebäudenutzfläche ist nach Angaben der Verbraucherzentrale meist etwas größer als die Wohnfläche. Wer den Kennwert mit der eigenen Wohnfläche multipliziert, erhält deshalb nur einen groben Näherungswert.

Endenergie und Primärenergie im Energieausweis

Im Energieausweis stehen zwei Kennwerte. Die Endenergie ist die Energie, die am Gebäude ankommt – etwa als Gas, Heizöl, Strom oder Holz – und dort für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Lüftung genutzt wird. Nach diesem Wert richtet sich die Energieeffizienzklasse.

Die Primärenergie berücksichtigt zusätzlich, wie viel Energie für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers aufgewendet wird. Sie sagt vor allem etwas über die Klimawirkung aus. Ein guter Primärenergiewert bedeutet nicht automatisch niedrige Kosten: Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel ein schlecht gedämmtes Haus mit Pelletheizung, das trotzdem hohe Energiekosten verursachen kann.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aus den Eigenschaften von Gebäude und Heizung berechnet. Grundlage sind Standardannahmen, zum Beispiel eine Raumtemperatur von 20 °C. Das Verhalten der Bewohner spielt dabei keine Rolle. Deshalb eignet sich der Bedarfsausweis gut, um verschiedene Häuser miteinander zu vergleichen.

Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächlich gemessene Verbrauch für Heizung und Warmwasser ausgewertet. Nach § 82 GModG sind dafür mindestens die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen, und der Verbrauch wird witterungsbereinigt. Das Ergebnis hängt also auch davon ab, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben. Laut Verbraucherzentrale fällt der Verbrauchskennwert für dasselbe Gebäude häufig niedriger aus als der Bedarfskennwert.

Für ältere Häuser ist nicht jede Variante zulässig. Nach § 80 Absatz 3 GModG ist beim Verkauf von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ein Bedarfsausweis auszustellen. Das gilt nicht, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.

Wo Sie die Energieklasse finden und wann der Energieausweis vorliegen muss

Die Energieeffizienzklasse steht im Energieausweis auf einer farbigen Skala. Ein Energieausweis wird nach § 79 GModG für zehn Jahre ausgestellt und dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes.

Beim Verkauf muss der Verkäufer oder Makler nach § 80 Absatz 4 GModG spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorlegen. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Ausweis oder eine Kopie unverzüglich zu übergeben. Für Vermietung, Verpachtung und Leasing gilt nach § 80 Absatz 5 GModG dasselbe.

Liegt ein Energieausweis vor, muss auch die Immobilienanzeige in kommerziellen Medien nach § 87 GModG bestimmte Pflichtangaben enthalten:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs
  • wesentliche Energieträger für die Heizung
  • Baujahr laut Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse

Warum die Energieeffizienzklasse nicht Ihre Heizkosten ist

Die Klasse beschreibt das Gebäude unter vereinfachten Bedingungen. Ihre tatsächliche Heizkostenrechnung hängt von weiteren Faktoren ab, die im Kennwert nicht oder nur pauschal enthalten sind: wie warm Sie heizen, wie viele Personen im Haus leben, wie das Wetter ausfällt und was der Energieträger gerade kostet. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass jedes Grad Raumtemperatur über 20 °C den Verbrauch um rund 6 Prozent erhöht.

Hinzu kommt: Der Energieausweis bewertet Dämmung, Fenster und Heizung nicht einzeln. Aus der Klasse allein lässt sich deshalb nicht ablesen, wo die Schwachstellen eines Hauses liegen.

Energieausweis Klassen beim Hauskauf richtig lesen

Beim Kauf eines älteren Hauses ist die Energieeffizienzklasse ein erster Anhaltspunkt, aber keine vollständige Bewertung. Prüfen Sie, welche Art von Ausweis vorliegt, wann er ausgestellt wurde und auf welchen Energieträger er sich bezieht. Ein Verbrauchsausweis eines sparsam bewohnten Hauses kann günstiger aussehen, als es der bauliche Zustand erwarten lässt.

Bedenken Sie auch, dass Sie selbst anders heizen werden als die Vorbesitzer. Wenn mehr Personen im Haus leben oder Räume genutzt werden, die bisher kalt blieben, steigt der Verbrauch. Die Klasse hilft beim Vergleich mehrerer Angebote, die Entscheidung über Kauf und Sanierung braucht aber einen genaueren Blick auf das konkrete Gebäude.

  • Ausweisart, Ausstellungsdatum und Gültigkeit prüfen
  • Endenergie- und Primärenergiekennwert getrennt betrachten
  • nach früheren Heizkostenabrechnungen fragen
  • bei der Besichtigung auf Dämmung, Fenster, Türen und Heizung achten
  • für Modernisierungspläne eine unabhängige Energieberatung in Betracht ziehen

Energieklasse Ihres Hauses mit DomBee einschätzen

Im HomeCheck geben Sie Daten wie Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Heizung und bisherige Modernisierungen ein. DomBee berechnet daraus eine erste Einschätzung von Energieklasse und Energiebedarf und bewertet Fassade, Dach, Fenster, Kellerdecke und Heizung einzeln. Fragen zu Begriffen wie Endenergie oder Bedarfsausweis beantwortet der DomBee-Assistent. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und beruhen auf Ihren Angaben – DomBee stellt keinen Energieausweis aus und ersetzt keine Energieberatung oder Prüfung vor Ort.

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Quellen

  1. Gesetze im Internet – GModG Anlage 10: Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
  2. Gesetze im Internet – GModG § 79: Grundsätze des Energieausweises
  3. Gesetze im Internet – GModG § 80: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
  4. Gesetze im Internet – GModG § 82: Energieverbrauchsausweis
  5. Gesetze im Internet – GModG § 87: Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
  6. Verbraucherzentrale – Energieausweis: Was sagt dieser Steckbrief für Wohngebäude aus?

Dieser Ratgeber dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung durch Energieberater, Gutachter oder Fachbetriebe.